Pensionszusage Dein Unternehmen verspricht eine Pension. Es muss sie in dreißig Jahren noch zahlen können.
Mit einer Pensionszusage sagt deine GmbH dir oder deinen Mitarbeitern eine Pension zu, die sie später selbst zahlt. Steuerlich wirkt sie schon heute — verpflichtend ist sie für Jahrzehnte. Wir beraten dich und setzen sie mit dir um.
Auf einen Blick
- Was sie ist
- ein schriftliches, rechtsverbindliches Versprechen des Unternehmens, später eine Pension zu zahlen — für das Alter, bei Invalidität, für Hinterbliebene. Fachwort: direkte Leistungszusage
- Für wen
- für den Geschäftsführer einer GmbH, auch wenn er Gesellschafter ist, und für Mitarbeiter
- Steuerlich
- Das Unternehmen bildet dafür eine Pensionsrückstellung (§ 14 Abs. 6 EStG). Sie mindert den Gewinn schon in den Jahren, in denen gearbeitet wird; versteuert wird die Pension erst, wenn sie ausgezahlt wird
- Was das Gesetz verlangt
- qualifizierte Deckungswerte nach § 14 Abs. 7 EStG im Betriebsvermögen, mindestens in Höhe der Hälfte der Rückstellung des Vorjahres. Eine Rückdeckungsversicherung kann darauf angerechnet werden
- Das Risiko
- Das Versprechen bleibt, auch wenn es dem Unternehmen schlecht geht
Die Bausteine
Woraus eine Pensionszusage besteht. Was im Einzelfall gilt, steht in der Zusage selbst und im Gutachten.
Die ZusageDas Versprechen, schriftlich und rechtsverbindlich.
Darin steht, was zugesagt wird: ab welchem Alter, wie viel, ob auch bei Invalidität und für Hinterbliebene, und ob die Pension wertgesichert ist. Die zugesagte Pension darf steuerlich 80 Prozent des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen.
Die PensionsrückstellungDer Betrag, den das Unternehmen dafür in der Bilanz vorsieht.
Sie wird nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet, steuerlich mit einem Rechnungszinssatz von 6 Prozent, und über die aktive Dienstzeit aufgebaut. Dafür braucht es jedes Jahr ein Gutachten.
Die DeckungDie gesetzliche Pflicht, der Rückstellung Vermögen gegenüberzustellen.
Am Ende jedes Wirtschaftsjahres müssen qualifizierte Deckungswerte nach § 14 Abs. 7 EStG im Betriebsvermögen liegen, mindestens in Höhe von 50 Prozent der Rückstellung vom Ende des Vorjahres. Fehlt etwas, wird der Gewinn um 30 Prozent der fehlenden Deckung erhöht.
Die RückdeckungsversicherungEine Versicherung, die das Unternehmen abschließt, um die Pension zu finanzieren.
Versicherungsnehmer und Begünstigter ist das Unternehmen. Der Anspruch daraus kann auf die gesetzliche Deckung angerechnet werden und steht als Vermögen in der Bilanz. Sie kann außerdem das Risiko abfangen, dass früh eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension fällig wird, wenn die Rückstellung noch klein ist.
Die VerpfändungDamit die Zusage auch hält, wenn das Unternehmen nicht mehr kann.
Wird der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung an den Begünstigten verpfändet, ist er im Fall einer Insolvenz in der Regel vorrangig für ihn gesichert — rechtzeitig und sauber vereinbart. Ohne diese Sicherung hängt die Pension am Schicksal des Unternehmens.
Worauf es ankommt
Fremdvergleich beim Gesellschafter-GeschäftsführerDie Zusage muss so aussehen, wie sie auch ein fremder Geschäftsführer bekäme.
Sie muss im Vorhinein und klar vereinbart, ernst gemeint, bis zum Pensionsalter noch erdienbar und für das Unternehmen finanzierbar sein. Hält sie dem nicht stand, kann das Finanzamt sie ganz oder teilweise als verdeckte Ausschüttung behandeln — mit den Steuerfolgen einer Gewinnausschüttung.
Die FinanzierungDie Rückstellung ist eine Rechengröße, kein Geld auf einem Konto.
Das Unternehmen muss die Pension später aus seinem Vermögen zahlen. Wie viel dafür tatsächlich zur Seite gelegt wird und wie, ist die eigentliche Frage einer Pensionszusage.
Die UnternehmensbilanzUnternehmensrechtlich wird anders gerechnet als steuerlich.
In der Bilanz nach dem Unternehmensgesetzbuch wird die Rückstellung in der Regel mit einem marktnahen Zinssatz bewertet. Liegt er unter 6 Prozent, ist die Rückstellung dort höher als in der Steuerbilanz — und belastet das Eigenkapital.
InsolvenzschutzDie gesetzliche Sicherung ist begrenzt.
Für Arbeitnehmer mit einer direkten Leistungszusage zahlt die gesetzliche Insolvenz-Entgeltsicherung nicht die laufende Pension weiter, sondern einmal 24 Monatsbeträge (§ 3d IESG). Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss haben daraus keinen Anspruch (§ 1 Abs. 6 Z 2 IESG). Für sie ist die Verpfändung einer Rückdeckung oft die einzige Sicherung.
Verkauf und NachfolgeDie Zusage geht mit dem Unternehmen mit.
Wer seine GmbH verkaufen oder übergeben will, muss wissen, dass ein Käufer die Pensionsverpflichtung gegenrechnet. Übertragen, auslagern oder abfinden lässt sie sich, steuerlich sind das aber jeweils eigene Vorgänge.
Die Steuer bei der AuszahlungWie die Pension versteuert wird, hängt an der Beteiligung.
Bei Mitarbeitern und Geschäftsführern, die nicht wesentlich beteiligt sind, wird sie wie eine Pension aus einem Dienstverhältnis versteuert. Wer in den letzten zehn Jahren seiner Tätigkeit überwiegend mit mehr als 25 Prozent beteiligt war, bezieht sie als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG).
Eine Zusage ist leicht gegeben und schwer zurückgenommen
Eine Pensionszusage bindet das Unternehmen oft für Jahrzehnte: in der Aufbauzeit und danach, solange die Pension läuft. Wer sie später kürzen, ändern oder auf sie verzichten will, löst meist Steuerfolgen aus — beim Unternehmen und beim Begünstigten.
Deshalb gehört eine Zusage vor der Unterschrift durchgerechnet und mit der Steuerberatung abgestimmt, nicht danach.
Ausführlich erklärt
Für alle, die es genau wissen wollen — zum Aufklappen
Wie eine Pensionszusage funktioniert
Die GmbH verspricht ihrem Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter schriftlich: Ab einem bestimmten Alter bekommst du von uns eine Pension in einer bestimmten Höhe, zusätzlich zur gesetzlichen. Ab dem Jahr der Zusage bildet das Unternehmen dafür eine Rückstellung, die jedes Jahr wächst, bis die Pension beginnt. Danach zahlt das Unternehmen die Pension aus, und die Rückstellung wird aufgelöst.
Warum Unternehmer das machen
Die jährliche Zuführung zur Rückstellung mindert den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH, obwohl noch nichts ausgezahlt wird. Versteuert wird die Pension beim Empfänger erst, wenn sie fließt. Für den Geschäftsführer ist sie eine Altersvorsorge, die nicht aus dem versteuerten Gehalt bezahlt wird.
Für wen sie passt
Eine Pensionszusage passt zu einer GmbH mit stabilen Gewinnen, die sie auch in schlechten Jahren tragen kann, und zu einem Geschäftsführer, der bis zur Pension noch genug Jahre im Unternehmen vor sich hat. Für ein Unternehmen in der Gründungsphase oder mit stark schwankendem Ergebnis ist sie meist eine Last.
Wer als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft arbeitet, kann sich selbst keine Pensionszusage geben, die steuerlich wie eine Rückstellung wirkt. Das geht nur über eine Kapitalgesellschaft.
Mitarbeiter und das Betriebspensionsgesetz
Für Mitarbeiter gilt das Betriebspensionsgesetz. Es regelt unter anderem, wann eine Anwartschaft unverfallbar wird: bei direkten Leistungszusagen, wenn seit der Zusage drei Jahre vergangen sind (§ 7 BPG). Gibt es die Zusage für eine Gruppe, gelten die Regeln der Gleichbehandlung.
Was die Rückdeckung leistet und was nicht
Eine Rückdeckungsversicherung finanziert die Zusage nur so gut, wie sie zu ihr passt: gleiches Pensionsalter, gleiche Leistungsarten, eine Summe, die der Zusage folgt. Passt sie nicht, bleibt eine Lücke, die das Unternehmen trägt. Deshalb gehören Zusage und Rückdeckung gemeinsam angesehen, nicht getrennt.
Bestehende Zusagen
Bei einer älteren Zusage lohnt ein Blick darauf, ob Zusage, Gutachten, Deckung und Rückdeckung noch zueinander passen — besonders vor einem Verkauf, einer Übergabe oder dem Pensionsantritt.
Was wir für dich tun
- 01BeratenWir besprechen mit dir, ob eine Pensionszusage zu deinem Unternehmen passt — Höhe, Pensionsalter, Leistungsarten, Finanzierung.
- 02UmsetzenWillst du eine direkte Leistungszusage geben, setzen wir sie mit dir um: die Rückdeckungsversicherung passend zur Zusage, abgeschlossen im persönlichen Gespräch, dazu die Verpfändung, damit die Zusage hält.
- 03Bestehende Rückdeckung ansehenWir halten deine Rückdeckungsversicherung gegen die Zusage: Pensionsalter, Leistungsarten, Summen, Verpfändung.
- 04Mit deiner Steuerberatung abstimmenDie steuerliche Seite und das Gutachten liegen bei Steuerberatung und Versicherungsmathematik. Wir liefern zu, was die Versicherung betrifft.
Das legst du bereit
- Die PensionszusageFalls es schon eine gibt, mit allen Nachträgen.
- Das letzte PensionsgutachtenMit der Höhe der Rückstellung.
- Den letzten JahresabschlussDort stehen Rückstellung und Deckung.
- Die RückdeckungsversicherungPolizze und letzte Standmitteilung, falls vorhanden.
- Die EckdatenGeplanter Pensionsantritt, Bezug und Beteiligung des Begünstigten.
Fotos und Kopien schickst du am besten per E-Mail an office@sys-consulting.at. Ausweise und Angaben zur Gesundheit bitte nicht per WhatsApp.
Häufige Fragen
Kann ich mir als Einzelunternehmer eine Pensionszusage geben?
Nein. Eine Pensionszusage, die als Rückstellung wirkt, setzt eine Kapitalgesellschaft voraus, etwa eine GmbH, die ihrem Geschäftsführer etwas zusagt.
Muss ich eine Rückdeckungsversicherung abschließen?
Vorgeschrieben ist eine Deckung mit qualifizierten Deckungswerten nach § 14 Abs. 7 EStG in Höhe von 50 Prozent der Rückstellung. Eine Rückdeckungsversicherung kann darauf angerechnet werden, verpflichtend ist sie nicht.
Was passiert mit der Zusage, wenn ich die GmbH verkaufe?
Sie bleibt beim Unternehmen, und der Käufer rechnet sie gegen den Kaufpreis. Übertragen, auslagern oder abfinden ist möglich, aber jeweils ein eigener steuerlicher Vorgang. Das klärst du am besten früh mit deiner Steuerberatung.
Ist das dasselbe wie die Abfertigung neu?
Nein. Die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pensionszusage ist ein freiwilliges Versprechen zusätzlich.
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