Für Makler, Agenten und Vermögensberater
Wann hast du deine Vermögensschadenhaftpflicht zuletzt geprüft?
- Polizze fotografieren Foto machen, wir schauen drauf.
- Gleich rechnen Den Preis selbst ausrechnen.
- Anfrage stellen Wir schicken dir einen Fragebogen.
Unsicher? Fünf Fragen, zwei Minuten.
Polizze fotografieren
Fotografier deine Polizze, wir schauen sie an und melden uns. Das Foto ist freiwillig.
Gleich rechnen
Du gibst Tätigkeit und Umsatz ein und siehst die Prämie. Ohne Namen, ohne Anmeldung. Der Rechner öffnet in einem neuen Tab. Vorher kurz lesen:
Bevor du rechnest
Wir sind dabei dein Makler, nicht der Versicherer. Was das heißt
Wer wir sind
Wir sind die „SYS-Consulting“ KG, Hermann-Bahr-Straße 18/5, 1210 Wien (Firmensitz), FN 404382f. Wir sind Versicherungsvermittler. Unser Gewerbe lautet „Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten“.
Wen wir vertreten
Wir handeln als Versicherungsmakler. Das heißt: Wir vertreten dich, nicht das Versicherungsunternehmen.
Ob wir beraten
Ja. Der Rechner nimmt dir die Berechnung ab, das Gespräch ersetzt er nicht. Willst du vor dem Abschluss mit uns reden, erreichst du uns unter +43 699 101 49 488 oder office@sys-consulting.at.
Wo wir eingetragen sind
Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), GISA-Zahl 27726952, Behörde: Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk. Du kannst die Eintragung kostenlos und ohne Anmeldung unter gisa.gv.at/abfrage überprüfen.
Wenn du dich beschweren willst
Wende dich bitte zuerst an uns: office@sys-consulting.at. Wir beantworten jede Beschwerde. Unabhängig davon nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien, Beschwerden über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegen, behandelt sie und versucht zu vermitteln. Für die außergerichtliche Streitbeilegung steht die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler (RSS), Stubenring 16/7, 1010 Wien, rss@wko.at, zur Verfügung. Der Weg zum ordentlichen Gericht bleibt dir jederzeit offen.
Beteiligungen
Wir halten keine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine solche Beteiligung an uns.
Worauf sich unser Rat hier stützt
Bei diesem Angebot stützen wir unseren Rat nicht auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung des Marktes. Der Rechner auf dieser Seite rechnet ein Produkt: die Vermögensschadenhaftpflicht, die unser Produktpartner anbietet. Welcher Versicherer das Risiko trägt, hängt vom Tarif ab und steht in deinem Angebot. Wir beschränken unsere Untersuchung hier ausdrücklich auf dieses Produkt. Willst du einen Vergleich über mehrere Anbieter, sag es uns, dann rechnen wir, und nicht du.
Wie wir vergütet werden
Wir bekommen nur dann etwas, wenn du über den Rechner abschließt: eine Provision. Sie ist in der Versicherungsprämie enthalten und wird uns über unseren Produktpartner ausbezahlt. Fürs Rechnen bekommen wir nichts, andere Vorteile erhalten wir nicht. Ein gesondertes Honorar zahlst du nicht, außer es wurde vorher im Einzelnen mit dir vereinbart.
Auf Papier
Diese Erstinformation bekommst du auf Wunsch jederzeit kostenlos auf Papier. Eine Nachricht an office@sys-consulting.at genügt.
Erstinformation als PDF herunterladen · auf Wunsch kostenlos auf Papier.
Lieber reden als rechnen? Ruf an unter +43 699 101 49 488 oder nutze den Gratis-Check oben.
Du rechnest und stellst den Antrag selbst im Rechner unseres Produktpartners. Du verlässt dafür vtoc.at, dort gilt der Datenschutz des Produktpartners. Deine Anfrage geht mit unserer Vermittlernummer hinüber; den Vertrag vermitteln wir als dein Makler, die Erstinformation oben gilt dafür. Gerechnet wird ein einziges Produkt, kein Marktvergleich. Die Fragen im Antrag beantwortest du selbst. Welcher Versicherer das Risiko trägt, steht in deinem Angebot.
Gründest du gerade und hast das Gewerbe noch nicht angemeldet? Ruf uns vor dem Abschluss an.
Anfrage stellen
Wir schicken dir einen Fragebogen zum Ausfüllen. Du brauchst dafür nur deine E-Mail oder Telefonnummer.
Der Check: fünf Fragen
Antworte, wie es dir einfällt. Der Check beurteilt deine Polizze nicht: Jedes „Nein“ und „Weiß nicht“ heißt nur „Das schauen wir uns an“. Es wird nichts gespeichert und nichts gesendet. Schickst du uns danach eine Anfrage, kommen deine Antworten mit.
Der Schwerpunkt
Wissentliche Pflichtverletzung
Was das ist
Du weißt, welche Pflicht dich trifft, und du weißt, dass du sie nicht erfüllst. Fahrlässiges Nichtwissen ist etwas anderes. „Wissentliche Pflichtverletzung“ klingt nach Betrug, treffen kann sie aber auch die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, der eine Pflicht kennt und aus Kulanz oder Zeitnot einmal anders macht.
Zum Beispiel: Ein Antrag wird eingereicht, obwohl man weiß, dass der Kunde eine Frage darin falsch beantwortet hat. Oder die Kündigung des alten Vertrags geht raus, bevor die neue Deckung bestätigt ist, „weil es eh immer klappt“. Oder eine Vollmacht wird überschritten. (Beispiele aus unserer Praxis-Einordnung, keine Rechtsprechung und keine Aussage über deine Polizze.)
Was das für die Versicherung heißen kann
Wer wissentlich von einer Vorschrift, einer Vollmacht oder einer Kundenweisung abweicht, kann in der Vermögensschadenhaftpflicht den Versicherungsschutz verlieren, wenn die wissentliche Pflichtverletzung nicht ausdrücklich mitversichert ist. Das gilt auch, wenn du es gut gemeint hast.
Warum sie ausgeschlossen ist
In den Bedingungen, über die unser Rechner läuft (Bedingungen unseres Produktpartners, Stand 11.2020, Punkt A.4.5), ist das wissentliche Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Vollmacht oder Weisung vom Schutz ausgenommen. Eingeschlossen wird es nur durch eine besondere Vereinbarung, die im Versicherungsschein steht. Dann zählen die Versicherungssumme und der Selbstbehalt, die dafür gelten.
Vorsatz ist nie versichert. Das gilt auch mit dem Baustein.
Was du jetzt tun kannst
Schau in deine Polizze: Ist die wissentliche Pflichtverletzung eingeschlossen, und mit welcher eigenen Versicherungssumme und welchem Selbstbehalt?
Bei uns kannst du die wissentliche Pflichtverletzung als eigenen Baustein mitversichern, mit eigener Versicherungssumme ab 50.000 € und Selbstbehalt. Vorsatz ist nie versichert.
Was der Baustein kostet
Wissentliche Pflichtverletzung mitversichern: ab 80 € im Jahr für 50.000 € Deckungssumme.
Den Preis für deine Vermögensschadenhaftpflicht und für den Baustein zeigt dir der Rechner. Er hängt von Deckungssumme und Umsatz ab.
Zusatzbaustein zur bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht. „Ab“, weil der Preis von Deckungssumme und Umsatz abhängt. Preis netto im Jahr, zzgl. 11 % Versicherungssteuer. Selbstbehalt 15 % des Schadens. Die Summe ist ein Sublimit, gilt für alle Fälle eines Jahres zusammen und erhöht deine Hauptsumme nicht. Gedeckt ist der Zusatz nur nach Vereinbarung im Versicherungsschein. Vorsatz ist nie versichert. Bedingungen unseres Produktpartners, Stand 11.2020, Punkt A.4.5. Stand: 12.10.2026.
Mehr dazu
Wie unsere Vermögensschadenhaftpflicht aufgebaut ist, was der Rechner kann und was in der Erstinformation steht, findest du auf unserer Seite zur Vermögensschadenhaftpflicht.
Wir sind ein Versicherungsmaklerbüro in Wien. Wir vertreten dich, nicht den Versicherer.