Eigenheimversicherung Mauern, Dach, Leitungen. Und eine Summe auf dem Stand von heute.
Die Eigenheimversicherung gilt für das Gebäude selbst, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für deine Haftung als Eigentümer. Was sie deckt und was beim Haus eigens zu klären ist.
Stand: November 2026 · geprüft von Andreas Pirker, Versicherungsmakler
Auf einen Blick
- Was sie deckt
- das Gebäude selbst — Mauern, Dach, fest verbaute Leitungen
- Gegen was
- meist Feuer, Sturm und Leitungswasser, je nach Tarif Glasbruch und Naturgefahren
- Die Haftung als Eigentümer
- wenn du als Eigentümer für einen Schaden haftest, etwa weil jemand auf einem nicht geräumten Gehsteig vor deinem Haus stürzt
- Für wen
- für Hauseigentümer. Bei einer Eigentumswohnung versichert das Gebäude meist die Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung
- Für deine Einrichtung
- dafür gibt es die Haushaltsversicherung
Was deckt die Eigenheimversicherung?
Die Faustregel: Dreh dein Haus in Gedanken um. Was herausfällt, gehört meist zum Haushalt; was an Ort und Stelle bleibt, meist zum Gebäude.
Die Eigenheimversicherung zahlt nach einem Schaden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser die Reparatur oder den Wiederaufbau, meist zum Neuwert. Wer ein Haus besitzt, braucht beide: die Eigenheimversicherung für das Gebäude und die Haushaltsversicherung für die Einrichtung.
Wie hoch muss die Versicherungssumme fürs Haus sein?
Beim Haus wird das Gebäude meist zum Neuwert versichert, also zu dem, was ein Wiederaufbau heute kostet. Ist die Summe veraltet, etwa nach einem Ausbau, kann das im Schaden teuer werden.
Ist die Summe zu niedrig, kann der Versicherer im Schaden kürzen. Frag, ob ein Unterversicherungsverzicht gilt.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung eine Eigenheimversicherung?
Meist nicht: Bei einer Eigentumswohnung versichert das Gebäude in der Regel die Gemeinschaft über die Hausverwaltung — dein Inneres, vom Parkett bis zur Küche, kann je nach Vertrag in der Haushaltsversicherung liegen.
Haftung als Hauseigentümer
Als Hauseigentümer kommt die Haftung für das Grundstück dazu — etwa die Räum- und Streupflicht am Gehsteig. Dafür gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie greift, wenn du als Eigentümer für einen Schaden haftest, etwa weil jemand auf einem nicht geräumten Gehsteig vor deinem Haus stürzt.
Für Streit als Mieter, Vermieter oder Eigentümer rund um Wohnung, Haus oder Grundstück gibt es den Liegenschafts-Rechtsschutz. Mehr dazu beim Rechtsschutz.
Die Bausteine
Tippe auf einen Baustein, wenn du es genauer wissen willst. Was in deinem Vertrag gilt, steht in deiner Polizze und den Bedingungen.
Gebäude gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser
Reparatur oder Wiederaufbau, meist zum Neuwert.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wenn du als Eigentümer für einen Schaden haftest, etwa weil jemand auf einem nicht geräumten Gehsteig vor deinem Haus stürzt.
NebengebäudeGarage, Gartenhaus, Carport.
Je nach Tarif eingeschlossen oder eigens anzugeben.
UnterversicherungsverzichtDer Versicherer rechnet im Schaden nicht nach, ob deine Versicherungssumme zu niedrig war.
Meist bei Berechnung nach Quadratmetern.
Grobe FahrlässigkeitEin Teil der Tarife leistet auch, wenn der Schaden durch große Unachtsamkeit entstanden ist.
Die Höhe ist oft begrenzt.
NaturgefahrenHochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Erdbeben.
Meist mit eigener, niedrigerer Obergrenze.
Photovoltaik und Wärmepumpe
Beim Haus eigens zu klären, ob und wie sie mitversichert sind.
Rohbau
Für ein Haus, das noch gebaut wird.
Worauf es ankommt
Grobe Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit schadet nach dem Gesetz nicht. Bei grober muss der Versicherer nach dem Gesetz nicht zahlen (§ 61 VersVG); ein Teil der Tarife leistet trotzdem, oft bis zu einem Höchstbetrag.
Naturgefahren
Naturgefahren sind seit den Überschwemmungen im September 2024 für viele ein Thema. Hochwasser, Überschwemmung und Erdbeben sind meist nur mit niedrigen Obergrenzen versichert. Wo du wohnst, entscheidet, wie wichtig das für dich ist.
Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt senkt die Prämie, kostet aber bei jedem Schaden.
ObliegenheitenPflichten wie Türen versperren oder Leitungen bei Frost entleeren, wenn das Haus länger leer steht.
Wer sie verletzt, riskiert die Leistung.
Das legst du bereit
- Deine bestehende Polizzefalls du schon eine hast
- Wohnflächein Quadratmetern
- Baujahr und Bauweisedes Hauses
- BesonderesPhotovoltaik, Wärmepumpe, Garage, Gartenhaus
Fotos und Kopien schickst du am besten per E-Mail an office@vtoc.at. Ausweise und Angaben zur Gesundheit bitte nicht per WhatsApp.
Häufige Fragen
Brauche ich als Mieter eine Eigenheimversicherung?
In der Regel nein. Das Gebäude versichert der Eigentümer. Du brauchst die Haushaltsversicherung für deine Sachen und deine Haftung.
Sind Photovoltaik und Wärmepumpe mitversichert?
Das ist beim Haus eigens zu klären. Sag uns, was am Haus verbaut ist, dann klären wir es vor dem Abschluss.
Ist meine Garage mitversichert?
Garage, Gartenhaus und Carport sind je nach Tarif eingeschlossen oder eigens anzugeben. Das steht in deiner Polizze — schick sie uns, wir sehen nach.
Mein Haus wird gerade gebaut. Was dann?
Für ein Haus, das noch gebaut wird, gibt es eine Rohbauversicherung. Sprich uns an, bevor die Arbeiten beginnen.

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