Ratgeber Unfallversicherung für Kinder: In der Freizeit nicht gesetzlich unfallversichert
Dein Kind ist in der Freizeit gesetzlich nicht unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung knüpft an Schule, Schulweg und Schulveranstaltung an (§ 175 ASVG). Ein Sturz vom Klettergerüst am Wochenende oder ein Radunfall in den Ferien ist davon nicht erfasst. Für die Freizeit gibt es die private Kinder-Unfallversicherung. Die Behandlungskosten trägt nach einem Freizeitunfall in der Regel die Krankenversicherung; eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für bleibende Folgen gibt es dafür nicht. Genau dafür sorgt man bei einem Kind vor, bevor etwas passiert. Eine Unfallversicherung für dein Kind ist schon ab rund 7 Euro im Monat möglich.*
\ Beispielpaket: für ein Kind: Dauerinvalidität 100.000 Euro (ohne Progression), Unfalltod 10.000 Euro, Spitalgeld 10 Euro je Tag, Unfallkosten (Heilkosten) bis 2.000 Euro, Laufzeit 10 Jahre. Beispielrechnung, Stand 05.11.2026 (Tarifstand 01/2025), für ein Kind, monatliche Zahlung ohne Zuschlag, ohne Rabatt, inklusive Versicherungssteuer (Jahresprämie 82,00 Euro, das sind 6,83 Euro im Monat). Der Preis hängt von Alter, Summen und Tarif ab. Die Annahme des Antrags liegt beim Versicherer. Das ist kein Angebot und unverbindlich; ein Angebot erhältst du nach Prüfung deiner Angaben.*
Warum das gerade bei Kindern zählt
Ein Kind hat sein ganzes Leben vor sich. Bleibt nach einem Unfall ein Dauerschaden, also eine bleibende körperliche Beeinträchtigung (Dauerinvalidität), wirkt er sich über Jahrzehnte aus, auch finanziell. Darauf sorgt man vor, bevor etwas passiert, nicht danach. Eine private Unfallversicherung kann je nach Tarif für diesen Fall eine Einmalzahlung leisten.
Unfälle sind bei Kindern keine Seltenheit: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zählt für 2024 in Österreich 121.700 Kinder von 0 bis 14 Jahren, die nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden mussten, mehr als 330 pro Tag (alle Unfallorte zusammen, also auch Schule). Von den im Herbst 2024 (September bis November) verletzten Kindern waren 62 Prozent Stürze; Spielplätze und Gärten gehören zu den häufigsten Orten im Freien, drinnen stürzen Kinder oft von Stühlen, Betten und Sofas. Quelle: KFV, Kinderunfallbilanz 2024 und Presseinformation vom 04.11.2025.
Auf einen Blick
- Schule: Schüler sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, bei Unterricht, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen.
- Freizeit: Das Gesetz knüpft an die Schule an. Unfälle ohne Zusammenhang mit Schule, Schulweg oder Schulveranstaltung, etwa am Wochenende, in den Ferien oder im Verein, sind davon nicht erfasst (§ 175 ASVG).
- Privat: Eine private Kinder-Unfallversicherung kann je nach Tarif auch die Freizeit und die Ferien umfassen und bei dauernder Invalidität eine Einmalzahlung leisten. Was genau, steht im Tarif.
Ist mein Kind in der Schule nicht ohnehin versichert?
Ja. Schüler an Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und an Privatschulen im Sinne des Privatschulgesetzes sind gesetzlich in der Unfallversicherung teilversichert (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h ASVG). Das gilt für den Schulbesuch, nicht für jede Zeit des Tages.
Was die gesetzliche Unfallversicherung umfasst
Das Gesetz knüpft an die versicherte Tätigkeit an. Für Schüler heißt das:
- Unfälle in der Schule und im Unterricht, im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch (§ 175 Abs. 1 ASVG).
- Unfälle auf dem Weg zur Schule und von der Schule, soweit der Weg mit dem Schulbesuch zusammenhängt (§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG).
- Unfälle bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (§ 175 Abs. 5 Z 1 ASVG in Verbindung mit §§ 13, 13a und 13b des Schulunterrichtsgesetzes).
Zu den Leistungen zählen nach dem Gesetz unter anderem Unfallheilbehandlung, Maßnahmen der Rehabilitation, Hilfsmittel und eine Versehrtenrente (§ 173 ASVG). Die Versehrtenrente gibt es bei Schülern und bei Kindern im letzten Jahr vor der Schulpflicht nur, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Unfallfolgen über drei Monate nach dem Unfall hinaus um mindestens 50 Prozent vermindert ist; für Unfälle bei einer im Lehrplan vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit gilt eine Ausnahme (§ 203 Abs. 2 ASVG). Diese Schwelle betrifft nur die Versehrtenrente.
Kindergarten: Gesetzlich teilversichert sind Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht, wenn sie eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 16 Stunden oder mehr besuchen (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. l ASVG). Für andere Kinder und andere Betreuungsformen sagt dir das die Einrichtung, oder wir sehen es mit dir an.
Was die gesetzliche Unfallversicherung nicht umfasst
Unfälle, die sich ohne Zusammenhang mit Schule, Schulweg oder Schulveranstaltung ereignen, sind von dieser Versicherung nicht erfasst (§ 175 ASVG). Das sind zum Beispiel Unfälle auf dem Spielplatz, beim Radfahren am Wochenende, im Verein oder im Urlaub.
Was eine private Kinder-Unfallversicherung je nach Tarif umfasst
Hier gibt es keine einheitliche Regel, das legt der Tarif fest. Typische Bausteine sind:
- Geltungsbereich: je nach Tarif auch Freizeit und Ferien; zeitlich und räumlich ist das je nach Tarif unterschiedlich geregelt.
- Dauernde Invalidität: je nach Tarif eine Einmalzahlung, wenn ein Unfall eine bleibende Beeinträchtigung hinterlässt. Wie hoch sie ausfällt, legt der Tarif fest: Versicherungssumme, Invaliditätsgrad und eine Progression, soweit der Tarif eine vorsieht.
- Unfallkosten, Bergungskosten, kosmetische Operationen: je nach Tarif versichert, nicht in jedem Tarif.
- Spitalgeld, Rente, Assistance: je nach Tarif.
Eine Krankenversicherung ist das nicht: Versichert sind Unfälle, keine Krankheiten.
Die ganze Familie in einem Vertrag
Dein Kind muss nicht allein versichert sein. Du kannst es auch im Zuge einer Familienunfallversicherung versichern, denn das Thema betrifft auch Erwachsene: Auch sie sind in der Freizeit gesetzlich nicht unfallversichert. In einer Familienunfallversicherung sind mehrere Personen in einem Vertrag gebündelt. Dafür gibt es je nach Tarif Nachlässe auf die Prämie. Das kann günstiger sein als einzelne Verträge, das zeigt der Vergleich. Wir beraten dich gerne.
Worauf du bei Kindern schauen kannst
- Die Tabellen im Kleingedruckten: Die Gliedertaxe legt fest, wie viel Prozent Invalidität ein Verlust bedeutet, und sie ist je nach Tarif unterschiedlich. Die Progression bestimmt, wie stark die Leistung bei höheren Graden steigt.
- Eintritts- und Endalter: je nach Tarif unterschiedlich.
- Fristen im Leistungsfall: Je nach Tarif gelten Fristen, innerhalb derer die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und gemeldet sein muss. Sie stehen in den Bedingungen.
- Laufzeit: Viele Unfallversicherungen werden über mehrere Jahre abgeschlossen. Ist ein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du ihn als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen, mit einem Monat Frist (§ 8 Abs. 3 VersVG).
Was in deinem Vertrag gilt, steht in der Polizze und in den Versicherungsbedingungen.
Wenn es passiert ist
Bei einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg sag es der Schule. Heb Arztbriefe und Befunde auf, bei jedem Unfall. Ob eine Invalidität bleibt, zeigt sich oft erst nach Monaten, und dafür gelten Fristen. Hast du eine private Unfallversicherung, melde den Unfall rasch.
Was wir für dich tun
- Tarife nebeneinanderlegen: Wir zeigen dir, was welcher Tarif für Kinder enthält, auch die Tabellen im Kleingedruckten.
- Polizze und Bedingungen lesen, damit du weißt, was je nach Tarif versichert ist.
- Im Leistungsfall melden und den Schriftverkehr führen, wenn du bei uns versichert bist.
- Familienpolizzen ansehen, wenn du schon eine Unfallversicherung hast: Wir prüfen mit dir, wer darin versichert ist.
Zur Sparte: Unfallversicherung. Oder ruf uns an oder schreib uns.
Stand: 06.11.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Was für deinen Vertrag gilt, steht in deiner Polizze und in den Versicherungsbedingungen. Frag uns, bevor du dich darauf verlässt.
Häufige Fragen
Ist mein Kind in der Schule nicht ohnehin versichert?
Ja, in der gesetzlichen Unfallversicherung: bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und § 175 ASVG). Unfälle ohne Zusammenhang mit der Schule, etwa am Wochenende oder in den Ferien, sind davon nicht erfasst.
Gilt das auch auf dem Schulweg und bei Ausflügen?
Ja. Das Gesetz zählt Unfälle auf dem mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Weg zur oder von der Schule und bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen zu den versicherten Unfällen (§ 175 Abs. 2 Z 1 und Abs. 5 Z 1 ASVG).
Ist mein Kind im Kindergarten gesetzlich unfallversichert?
Das Gesetz nennt Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht, die eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 16 Stunden oder mehr besuchen (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. l ASVG). Ob dein Kind darunter fällt, sagt dir die Einrichtung.
Was kostet eine Kinder-Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung für dein Kind ist schon ab rund 7 Euro im Monat möglich. Beispielpaket: für ein Kind: Dauerinvalidität 100.000 Euro (ohne Progression), Unfalltod 10.000 Euro, Spitalgeld 10 Euro je Tag, Unfallkosten (Heilkosten) bis 2.000 Euro, Laufzeit 10 Jahre. Beispielrechnung, Stand 05.11.2026 (Tarifstand 01/2025), für ein Kind, monatliche Zahlung ohne Zuschlag, ohne Rabatt, inklusive Versicherungssteuer (Jahresprämie 82,00 Euro, das sind 6,83 Euro im Monat). Der Preis hängt von Alter, Summen und Tarif ab. Die Annahme des Antrags liegt beim Versicherer. Das ist kein Angebot und unverbindlich; ein Angebot erhältst du nach Prüfung deiner Angaben.
Was umfasst eine private Kinder-Unfallversicherung?
Das legt der Tarif fest. Je nach Tarif gilt sie auch in der Freizeit und in den Ferien und kann Leistungen bei dauernder Invalidität sowie Kosten- und Bergungsbausteine enthalten. Was in deinem Vertrag steht, zeigt die Polizze.
Bis zu welchem Alter kann ein Kind versichert werden?
Das ist je nach Tarif unterschiedlich. Eintritts- und Endalter stehen in den Bedingungen. Wir sehen sie mit dir an.